Orchideenlabor
Walter Bongers, Marcq-en-Baroeul-Str. 26,
45966
Gladbeck
Geschäfts- und
Lieferbedingungen innergemeinschaftlich (EU-EUROPA)
für
Rhizome
zur Herstellung pharmazeutischer Produkte und zur Renaturierung
Stand:
Juni 2014
Allgemeines
Meine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind
Bestandteil jedes zwischen mir und meinen Kunden abgeschlossenen
Vertrages. Durch Bestellung oder Auftrag erklärt sich der
Käufer ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Als Bestellmenge werden nur Pflanzen-Stückzahlen in der entsprechenden Altersstufe anerkannt!
Generell gilt jedoch für das Angebot an
Rhizomen zu den oben genannten Zwecken:
- Eine vorherige verbindliche Angabe vom potentiellen Gewicht eines Rhizomes ist
ausgeschlossen, weil dies nicht möglich ist!
Rhizome von rein fremdbestäubten Naturformen unterliegen trotz gleicher
Entwicklungszeit und Nährstoffgaben den natürlichen Schwankungen in Größe und
Gewicht.
Rhizome selbst- bzw. nachbarbestäubter Naturformen entwickeln sich grundsätzlich
schlechter und sind völlig unkalkulierbar.
Entscheidend beim Preis der Pflanzen ist deren Alter!
Preise
-Flaschensämlinge
Die Preise gelten pro auspikierfähigem Exemplar in bester Qualität steril in Glaskulturflaschen, netto ab Gladbeck, d. h. zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.
In den Kulturflaschen befinden sich je nach Glasgröße zwischen
10 und 40 auspikierfähige Orchideen.
Auf Kundenwunsch hergestellte kleinere Kulturgefäße mit weniger
Sämlingen ziehen
Zusatzkosten nach sich, die dem Kunden zusätzlich in Rechnung
gestellt werden.
Zur Vereinfachung der Lieferung und
Beurteilung der Qualität können die Sämlinge auch ausgespült
geliefert werden.
-Pflanzen aus Erdkultur
Bei Orchideen aus Normalsubstrat werden diese grob von Substratresten befreit und versandt.
Darüber hinausgehende Wünsche sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet! Da weitere Behandlungen die Weiterkultur dieser Pflanzen erschweren bis nahezu unmöglich machen, ist der vereinbarte Kaufpreis vor Beginn dieser Behandlungen fällig.
Auf Kundenwunsch hergestellte Orchideen aus Normalsubstrat werden wie folgt bezeichnet und preislich pro Stück ausgezeichnet:
1. ein Jahr im Normalsubstrat (eine Vegetationsperiode)
2. zwei Jahre im Normalsubstrat (zwei Vegetationsperioden) ff.
3. blühfähig bzw. adult (erwachsene Pflanze die reproduktionsfähig ist)
Die Stückpreise werden jährlich, der
Kostenentwicklung im Laborbereich und Energiebereich folgend,
angepasst.
Abweichungen hiervon sind nur im
Kaufvertrag zulässig.
Alle zusätzlichen Kundenwünsche, so ihnen
entsprochen wird, sind kostenpflichtig.
Zusätzliche Leistungen werden sofort,
unabhängig vom Lieferzeitpunkt der eigentlichen bestellten Ware,
in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
Evtl. notwendige CITES-Gebühren
oder Gebühren für ein Phytosanitäres Zeugnis trägt der Kunde.
Mindestbestellmenge
keine
Zahlung
Ich bin berechtigt, a conto bzw.
Vorauszahlungen zu verlangen. Üblicherweise werden diese
Vorauszahlungen vor der Aussaat und nach Abschluss eines
Kulturabschnittes fällig.
Ins Ausland liefere ich nur gegen Vorkasse!
Bei Pflanzen, deren Bestellgrund der Untergang derselben ist, erfolgt die Übergabe der Pflanzen nur gegen die sofortige Zahlung in bar oder die rechtzeitige vorherige Zahlung des Kaufpreises auf mein Geschäftskonto!
Versand
Alle Waren reisen auf Gefahr und Kosten des Käufers!
Der Versand erfolgt nur bei geeigneter
Witterung!
Der Käufer erhält circa ein bis zwei Wochen vor Ende der sterilen
Kulturphase der Orchideen eine schriftliche, telefonische
oder Email- Ankündigung der Fertigstellung zur Abstimmung der
Übergabemodalitäten. Üblicherweise fällt die Abgabe der
Flaschensämlinge in die Monate März bis April.
Bei Pflanzen aus normalem unsterilem Substrat gilt sinngemäß das oben für die sterilen Sämlinge Gesagte, nur liegt hier der mögliche und sinnvolle Abgabezeitraum zwischen Oktober und Dezember und wird durch die Bodentemperaturen bestimmt.
Rücksendungen
Rücksendungen bedürfen immer der
vorherigen (telefonischen) Vereinbarung und deren
schriftlicher Bestätigung!
Bei jeder Rücksendung müssen die Pflanzen im Auslieferungszustand sein!
Bestellungen
Bestellungen sind grundsätzlich schriftlich
mit rechtsverbindlicher Unterschrift an mich zu richten.
Sie sind nach meiner schriftlichen Bestätigung, außer bei
höherer Gewalt, bindend für beide Vertragsparteien.
Als höhere Gewalt im Laboratoriumsbereich erkennt der Käufer u. a. zusätzlich an:
Spätkontaminationen, Strom- und Wasser- und
Heizungsausfall, schlechte oder mangelhafte Leistungen meiner
Zulieferer im chemischen und labortechnischen Bereich sowie des
externen Wartungspersonals, usw.
Als höhere Gewalt gelten im Normalkultur-Bereich u. a. Unwetter und Schädlingskalamitäten.
Vorauszahlungen des Käufers werden mit dem Bekanntwerden des
Schadens unverzüglich
zurückerstattet.
Jede Leistung darüber hinaus ist ausgeschlossen.
Bei Aussaaten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bereits in den künstlichen Nährböden die Pflanzen den chemischen Bedingungen des Ausbringungsortes anzupassen.
Die wesentliche Voraussetzung ist eine
vorherige umfassende Bodenanalyse die u. a. die LUFA in Münster
anbietet.
Haftung
Grundsätzlich hafte ich für die Einhaltung der Artenschutzgesetze der von mir ausgesäten Orchideen.
Darüber hinaus hafte ich für die Artenreinheit in Auftragshöhe (Höhe des Kaufpreises) wenn meine Firma der Lieferant der auszusäenden Samen ist.
Die Sämlingsproduktion erfolgt ausnahmslos in meinem Labor mit Nährbodeneigenentwicklungen die nur Chemikalien höchster Reinheit beinhalten. Kommen komplexe organische Bestandteile zum Einsatz, gilt auch hier mein Vertrauen ausschließlich den renommierten Herstellern. Die Verwendung synthetischer Phytohormone u. a. "Wachstumsbeschleuniger" ist in allen Produktionsstufen ausgeschlossen.
Der Käufer hat keine Rechte,
Rezepturen und Produktionsverfahren einzusehen, zu erfahren oder
anderweitig in Augenschein zu nehmen!
Zur Prüfung meiner Firma und meiner
Verfahren sind ausdrücklich nur Körperschaften des
öffentlichen Rechtes berechtigt und erwünscht!
Eine eventuelle notwendige unsterile Kultur findet nur durch mich, oder von mir ständig kontrollierten Personen, statt.
In der protokollierten "Normalkultur" werden garantiert keine Pflanzenschutzmittel:
- Herbizide
- Fungizide
- Insektizide
- Akarizide
- Nematizide
- Molluskizide
- Bakterizide
sowie
- Phytohormone etc.
an den Pflanzen eingesetzt!
Alle erforderlichen Pflanzenschutzmaßnahmen
erfolgen ausschließlich manuell!
Auf Wunsch kann eine für den Käufer
kostenpflichtige unabhängige Beprobung der Substrate und der
Pflanzen nach der Kultur durch die LUFA in Münster stattfinden.
Jegliche weitere Haftung ist
ausgeschlossen!
Meine Versicherungen und Zertifikate
entbinden meine Käufer nicht von Ihren eigenen branchenüblichen
Eingangskontrollen, und ihren Verpflichtungen ihren Abnehmern
oder Aufsichtsbehörden gegenüber!
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung des vollständigen
Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren mein Eigentum.
Bei Annahmeverweigerung ordnungsgemäß avisierter
fertiggestellter Orchideen gerät der Käufer automatisch in
Verzug. Die Annahmeverweigerung entbindet den Kunden nicht von
seiner Zahlungsverpflichtung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Lieferung, Leistung
und Zahlung sowie der Gerichtsstand ist Gladbeck.
Sollten einzelne Punkte der Geschäfts- und Lieferbedingungen
unwirksam sein, gelten die anderen Punkte weiterhin.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen
Warenverkauf vom 11/4/80 (Wiener Kaufrecht) ist
ausgeschlossen.
Bei Übersetzungen ist nur die deutsche Originalfassung bindend!
Stand:
6-2014
Labor
Bongers
Alle
früheren Geschäfts- und Lieferbedingungen in diesen Bereichen
verlieren hiermit ihre Gültigkeit!