Orchideenlabor Walter Bongers, Marcq-en-Baroeul-Str. 26,

45966 Gladbeck  

Geschäfts- und Lieferbedingungen innergemeinschaftlich (EU-EUROPA)

für

Rhizome zur Herstellung pharmazeutischer Produkte und zur Renaturierung

Stand: Juni 2014

 

Allgemeines 

Meine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen mir und meinen Kunden abgeschlossenen Vertrages. Durch Bestellung oder Auftrag erklärt sich der Käufer ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden. 

Als Bestellmenge werden nur Pflanzen-Stückzahlen in der entsprechenden Altersstufe anerkannt! 

Generell gilt jedoch für das Angebot an Rhizomen zu den oben genannten Zwecken:

-   Eine vorherige verbindliche Angabe vom potentiellen Gewicht eines Rhizomes ist

    ausgeschlossen, weil dies nicht möglich ist!

    Rhizome von rein „fremdbestäubten“ Naturformen unterliegen trotz gleicher

    Entwicklungszeit und Nährstoffgaben den natürlichen Schwankungen in Größe und

    Gewicht.

    Rhizome „selbst- bzw. nachbarbestäubter“ Naturformen entwickeln sich grundsätzlich

    schlechter und sind völlig unkalkulierbar.

Entscheidend beim Preis der Pflanzen ist deren Alter!

 

Preise

 

-Flaschensämlinge

Die Preise gelten pro auspikierfähigem Exemplar in bester Qualität steril in Glaskulturflaschen, netto ab Gladbeck, d. h. zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.


In den Kulturflaschen befinden sich je nach Glasgröße zwischen 10 und 40 auspikierfähige Orchideen.  
Auf Kundenwunsch hergestellte kleinere Kulturgefäße mit weniger Sämlingen ziehen
Zusatzkosten nach sich, die dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Zur Vereinfachung der Lieferung und Beurteilung der Qualität können die Sämlinge auch „ausgespült“ geliefert werden. 

-Pflanzen aus Erdkultur

Bei Orchideen aus „Normalsubstrat“ werden diese grob von Substratresten befreit und versandt.

Darüber hinausgehende Wünsche sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet! Da weitere Behandlungen die Weiterkultur dieser Pflanzen erschweren bis nahezu unmöglich machen, ist der vereinbarte Kaufpreis vor Beginn dieser Behandlungen fällig.

 

 Auf Kundenwunsch hergestellte Orchideen „aus Normalsubstrat“ werden wie folgt bezeichnet und preislich pro Stück ausgezeichnet:

1. ein Jahr im Normalsubstrat (eine Vegetationsperiode)

2. zwei Jahre im Normalsubstrat (zwei Vegetationsperioden) ff.

3. blühfähig bzw. adult (erwachsene Pflanze die reproduktionsfähig ist)

Die Stückpreise werden jährlich, der Kostenentwicklung im Laborbereich und Energiebereich folgend, angepasst.

Abweichungen hiervon sind nur im Kaufvertrag zulässig. 

Alle zusätzlichen Kundenwünsche, so ihnen entsprochen wird, sind kostenpflichtig. 

Zusätzliche Leistungen werden sofort, unabhängig vom Lieferzeitpunkt der eigentlichen bestellten Ware, in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. 

Evtl. notwendige „CITES“-Gebühren oder Gebühren für ein Phytosanitäres Zeugnis trägt der Kunde. 

 

Mindestbestellmenge 

keine

 

Zahlung

 

Ich bin berechtigt, a conto bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. Üblicherweise werden diese
Vorauszahlungen vor der Aussaat und nach Abschluss eines Kulturabschnittes fällig.
Ins Ausland liefere ich nur gegen Vorkasse! 

Bei Pflanzen, deren Bestellgrund der Untergang derselben ist, erfolgt die Übergabe der Pflanzen nur gegen die sofortige Zahlung in bar oder die rechtzeitige vorherige Zahlung des Kaufpreises auf mein Geschäftskonto!

 

Versand

 

Alle Waren reisen auf Gefahr und Kosten des Käufers!

Der Versand erfolgt nur bei geeigneter Witterung!
Der Käufer erhält circa ein bis zwei Wochen vor Ende der sterilen Kulturphase der Orchideen eine schriftliche, telefonische oder Email- Ankündigung der Fertigstellung zur Abstimmung der Übergabemodalitäten. Üblicherweise fällt die Abgabe der Flaschensämlinge in die Monate März bis April.

Bei Pflanzen aus normalem unsterilem Substrat gilt sinngemäß das oben für die sterilen Sämlinge Gesagte, nur liegt hier der mögliche und sinnvolle Abgabezeitraum zwischen Oktober und Dezember und wird durch die Bodentemperaturen bestimmt.

 

 

Rücksendungen

 

Rücksendungen bedürfen immer der vorherigen (telefonischen) Vereinbarung und deren
schriftlicher Bestätigung!

Bei jeder Rücksendung müssen die Pflanzen im Auslieferungszustand sein! 

 

Bestellungen

 

Bestellungen sind grundsätzlich schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift an mich zu richten.
Sie sind nach meiner schriftlichen Bestätigung, außer bei höherer Gewalt, bindend für beide Vertragsparteien. 

Als höhere Gewalt im Laboratoriumsbereich erkennt der Käufer u. a. zusätzlich an:

Spätkontaminationen, Strom- und Wasser- und Heizungsausfall, schlechte oder mangelhafte Leistungen meiner Zulieferer im chemischen und labortechnischen Bereich sowie des externen Wartungspersonals, usw. 

Als höhere Gewalt gelten im „Normalkultur“-Bereich u. a. Unwetter und Schädlingskalamitäten.


Vorauszahlungen des Käufers werden mit dem Bekanntwerden des Schadens unverzüglich
zurückerstattet.
Jede Leistung darüber hinaus ist ausgeschlossen.

 

Bei Aussaaten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bereits in den künstlichen Nährböden die Pflanzen den chemischen Bedingungen des Ausbringungsortes anzupassen.

Die wesentliche Voraussetzung ist eine vorherige umfassende Bodenanalyse die u. a. die LUFA in Münster anbietet. 

 

Haftung

 

Grundsätzlich hafte ich für die Einhaltung der Artenschutzgesetze der von mir ausgesäten Orchideen.

Darüber hinaus hafte ich für die „Artenreinheit“ in Auftragshöhe (Höhe des Kaufpreises) wenn meine Firma der Lieferant der auszusäenden Samen ist.

Die Sämlingsproduktion erfolgt ausnahmslos in meinem Labor mit Nährbodeneigenentwicklungen die nur Chemikalien höchster Reinheit beinhalten. Kommen komplexe organische Bestandteile zum Einsatz, gilt auch hier mein Vertrauen ausschließlich den renommierten Herstellern. Die Verwendung synthetischer Phytohormone u. a. "Wachstumsbeschleuniger" ist in allen Produktionsstufen ausgeschlossen.

 

Der Käufer hat keine Rechte, Rezepturen und Produktionsverfahren einzusehen, zu erfahren oder anderweitig in Augenschein zu nehmen! 

Zur Prüfung meiner Firma und meiner Verfahren sind ausdrücklich nur Körperschaften des öffentlichen Rechtes berechtigt und erwünscht!

Eine eventuelle notwendige unsterile Kultur findet nur durch mich, oder von mir ständig kontrollierten Personen, statt.

In der protokollierten "Normalkultur" werden garantiert keine Pflanzenschutzmittel:

- Herbizide

- Fungizide

- Insektizide

- Akarizide

- Nematizide

- Molluskizide

- Bakterizide

sowie

- Phytohormone etc.

an den Pflanzen eingesetzt!

Alle erforderlichen Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgen ausschließlich manuell! 

Auf Wunsch kann eine für den Käufer kostenpflichtige unabhängige Beprobung der Substrate und der Pflanzen nach der Kultur durch die LUFA in Münster stattfinden. 

Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen!  

Meine Versicherungen und Zertifikate entbinden meine Käufer nicht von Ihren eigenen branchenüblichen Eingangskontrollen, und ihren Verpflichtungen ihren Abnehmern oder Aufsichtsbehörden gegenüber! 

 

Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren mein Eigentum. 
Bei Annahmeverweigerung ordnungsgemäß avisierter fertiggestellter Orchideen gerät der Käufer automatisch in Verzug. Die Annahmeverweigerung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Der Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung sowie der Gerichtsstand ist Gladbeck.
Sollten einzelne Punkte der Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, gelten die anderen Punkte weiterhin.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenverkauf vom 11/4/80 („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

Bei Übersetzungen ist nur die deutsche Originalfassung bindend!

 

 

 

 

 

Stand: 6-2014

Labor Bongers

Alle früheren Geschäfts- und Lieferbedingungen in diesen Bereichen verlieren hiermit ihre Gültigkeit!

 

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